Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Durch die Buchung der Aktionstage und der zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Kunde bzw. deren Erziehungsberechtigte den Inhalt und die Art der Durchführung der von uns angebotenen Aktivitäten. Außerdem werden unten stehende Punkte akzeptiert:

 

1. Terminkalender/Inhalte der Aktionstage

Wir bemühen uns, den Terminkalender aktuell zu halten. Trotzdem kann es durch von uns nicht zu vertretenden Umstände (Wetter, Krankheit, Schließung von Örtlichkeiten, etc.) sein, dass einzelne Aktivitäten geändert werden müssen. Wir bieten an dem jeweiligen Tag eine adäquate Ersatzaktivität an. Für den Fall, dass Sie bereits gebucht haben, werden wir Sie zeitnah informieren. Falls wir während des Aktionstages den Plan ändern müssen, werden wir nach Absprache mit den Kindern einen Ersatz finden. Eine finanzielle Entschädigung für veränderte Tagespläne ist ausgeschlossen.

 

2. Preise/Bezahlung/Rücktritt

Unsere aktuellen Preise finden Sie auf dem Anmeldeformular. Im Preis enthalten sind die Betreuung und alle Eintrittskosten. Nicht enthalten sind Fahrtkosten, Verpflegung und eine eventuelle Früh- oder Spätbetreuung. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Essen und Getränke mit.

 

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für die Buchung. Danach zahlen Sie innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% der anfallenden Gebühren auf unser Konto. Solange wird der Platz für Sie reserviert. Falls das Geld bis dahin nicht auf unserem Konto eingegangen ist, erhalten Sie eine Erinnerung. Sollten Sie auf diese nicht reagieren und die Anzahlung nicht überweisen, wird der Platz wieder freigegeben.

Den Restbetrag bringen Sie bitte in bar am Morgen des Aktionstages mit (bei mehreren Tagen am Morgen des ersten Tages).

 

Bei Rücktritt bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Aktionstag behalten wir pauschale Bearbeitskosten in Höhe von 10,- EUR ein. Ihre Anzahlung überweisen wir abzüglich der Bearbeitungskosten zurück. Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Aktionstag sind Sie verpflichtet, 25% der Gesamtkosten zu zahlen. D.h. die Hälfte der Anzahlung wird Ihnen zurücküberwiesen. Danach und bis zu 2 Geschäftstagen vor dem Aktionstag behalten wir bei Rücktritt die Anzahlung ein. Danach oder bei Nichtantritt sind Sie verpflichtet, den Restbetrag in voller Höhe zu zahlen.

 

Eine Umbuchung des Aktionstages ist bei freien Kapazitäten am Zieltag und einer durch den Ausfall des Kindes nicht unterschrittenen Mindestanzahl an Kindern am ursprünglich gebuchten Tag kostenlos möglich. Innerhalb einer Woche vor dem Tag, der umgebucht werden soll gilt dies nur nach vorheriger Absprache und eventueller Zuzahlung von bereits gebuchten oder gezahlten Eintrittskosten am Ausflugsort.

 

Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 4 Geschäftstagen vor dem jeweiligen Termin erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung.

 

Für den Fall, dass ein Aktionstag aufgrund mangelnder Beteiligung ausfällt, informieren wir Sie hierüber innerhalb von zwei Tagen nach dem Anmeldeschluss bzw. in den Sommerferien eine Woche vor dem entsprechenden Tag. Sie erhalten dann die gesamte Anzahlung zurück oder Sie können den Tag umbuchen. Für etwaig entstehende Aufwendungen durch den ausgefallenen Aktionstag können wir nicht haftbar gemacht werden. Das gilt auch, falls wir Sie trotz Bemühungen nicht rechtzeitig davon in Kenntnis setzen können.

 

3. Betreuungszeiten/Abholung des Kindes

Wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, betreuen wir Ihr Kind in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (16:00 Uhr bei der jüngeren Gruppe in dern Sommerferien) (Frühbetreuung ab 8:00 Uhr, Spätbetreuung bis 17:00 Uhr bei den Jüngeren). Am Morgen des ersten Tages informieren Sie uns darüber, wer Ihr Kind abholt oder ob es selbstständig den Heimweg antreten darf.

 

 

4. Krankheit oder Unfall

Sie sind dazu verpflichtet, uns auf gesundheitliche Besonderheiten Ihres Kindes hinzuweisen. Bei akuter Krankheit oder Unfall eines Kindes während des Aktionstages erlauben Sie uns, das Kind einem Arzt vorzuführen. Dieser ist berechtigt, die medizinisch notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

5. Haftung

Für abhanden gekommen Dinge (insbesondere für Wertsachen wie teure Uhren, Handys o.ä.) wird von uns nicht gehaftet. Für Schäden an privaten Dingen haftet der jeweilige Verursacher.

 

6. Sonstiges

Die Kinder müssen während der Aktionstage sicherheitsbedingt den Betreuer/innen Folge leisten. Falls ein Kind nach mehrfacher Ermahnung und Gefährdung der Sicherheit von sich selbst oder anderen bestimmte Verhaltensweisen nicht unterlässt, sind wir dazu berechtigt, es von einzelnen Aktivitäten auszuschließen. In besonders schwerwiegenden Fällen können wir es auch von weiteren Aktionstagen ausschließen. Ein Anspruch auf die Rückzahlung der Anzahlung besteht nicht, aber wir sind stets bemüht, uns gütlich zu einigen.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer jetzigen Form erhalten.